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   LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10   

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https://dejure.org/2010,24560
LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10 (https://dejure.org/2010,24560)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10 (https://dejure.org/2010,24560)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. November 2010 - 4 Sa 1008/10 (https://dejure.org/2010,24560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Änderungskündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 KSchG
    Änderungskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auseinanderfallen von Kündigungsfrist und angebotenem Geltungsdatum von geänderten Vertragsbedingungen i.R. einer Änderungskündigung; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Änderungsangebots; Unwirksame Änderungskündigung bei vorzeitigem und unbestimmtem ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Änderungskündigung bei vorzeitigem und unbestimmtem Änderungsangebot; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall bisheriger Aufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bei Änderungskündigung ist Freundlichkeit schädlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10
    Da der Arbeitnehmer von Gesetzes wegen innerhalb einer kurzen Frist auf das Vertragsangebot eines Arbeitgebers reagieren und sich entscheiden muss, ob er die geänderten Arbeitsbedingungen ablehnt oder mit oder ohne Vorbehalt annimmt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15.01.2009 - 2 AZR 641/09 und 10.09.2009 - 2 AZR 822/07) schon im Interesse der Rechtssicherheit zu fordern, dass mit dem Änderungsangebot zweifelsfrei klargestellt wird, zu welchen neuen Arbeitsbedingungen das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Arbeitgebers fortbestehen soll.

    Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit mehreren Änderungsangeboten versieht (vgl. BAG 10.09.2009 a. a. O.).

  • ArbG Köln, 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09

    Arbeitgeberseitige Änderungskündigung ist nur bei geeigneten und billigerweise

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09 -wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10
    Eine vorformulierte Klausel, nach welcher ein Arbeitgeber eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit einem Arbeitnehmer "falls erforderlich" oder nach "Abstimmung der beiderseitigen Interessen" einseitig zuweisen kann, ist jedenfalls dann als unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB anzusehen, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Zuweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss (BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10
    Soweit die Beklagte meint, auf den vorliegenden Fall könne die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06 - nicht übertragen werden, weil die Tätigkeit schon lange vorher ersatzlos weggefallen sei, so kann dahinstehen, dass dieses von der Klägerin bestritten und von der Beklagten nicht substantiiert vorgetragen worden ist.
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10
    Ein Vertragsangebot muss im Übrigen schon nach allgemeinem Vertragsrecht regelmäßig so konkret sein, dass es mit einem einfachen "Ja" angenommen werden kann (vgl. BAG 16.10.2007 - 9 AZR 239/07).
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10
    Auch aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - folgt nichts anderes.
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